01Welche Immobilien können eingereicht werden?
Im Mittelpunkt stehen Hotels, Zinshäuser, Gewerbeimmobilien, Portfolios, Entwicklungsflächen, besondere Anwesen sowie größere land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften. Für Immobilien gilt grundsätzlich ein vorgesehener Transaktionswert ab 10 Mio. Euro.
02Wird jedes Vorhaben öffentlich angeboten?
Eine Veröffentlichung sollte nur im zuvor abgestimmten Umfang erfolgen. Vor einer vertieften Ansprache ist festzulegen, welche Informationen an wen weitergegeben werden dürfen.
03Können Vertreter oder Vermittler ein Vorhaben einreichen?
Eine Einreichung durch Vertreter ist nur sinnvoll, wenn Auftraggeber, Zuständigkeit und schriftliche Bevollmächtigung nachvollziehbar offengelegt werden können. Unklare Vermittlerketten eignen sich nicht für eine fundierte Prüfung.
04Welche Unterlagen werden für den Erstkontakt benötigt?
Für den Einstieg genügen eine kurze Beschreibung, Ihre Rolle, die Region, die Größenordnung und das gewünschte Ergebnis. Sensible Unterlagen sollten nicht mit der ersten E-Mail gesendet werden. Ein geeigneter Übermittlungsweg wird bei Bedarf gesondert vereinbart.
05Ersetzt top america eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung?
Nein. Die erste Einordnung und Kontaktanbahnung ersetzen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, technische oder regulatorische Beratung. Dafür sind entsprechend qualifizierte, unabhängig beauftragte Fachleute erforderlich.
06Wie werden Vergütung und mögliche Nebenkosten geregelt?
Leistungsumfang, Vergütung und mögliche Nebenkosten richten sich nach dem konkreten Auftrag. Sie werden vor einer Beauftragung in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
07Was gilt bei Beteiligungen, Rechten und internationalem Handel?
Die Seite ist weder Anlageempfehlung noch öffentliches Beteiligungsangebot. Bei Rechten und Lizenzen sind insbesondere Rechteinhaber, Übertragbarkeit, Gebiet, Laufzeit und Belastungen zu prüfen. Bei Import und Export müssen Ware, Menge, Ursprung, Zielstaat sowie Zoll-, Sanktions-, Genehmigungs- und Ausfuhrvorschriften geklärt werden.